DSGVO-Check 2026: Die 5 häufigsten Fehler auf deutschen Unternehmenswebsites
Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen nehmen zu. Diese fünf Fehler finden wir auf fast jeder Website —…
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Die europäische ePrivacy-Verordnung nimmt Fahrt auf. Für Website-Betreiber bedeutet das: Bestehende Cookie-Consent-Lösungen müssen angepasst werden. Was sich ändert und wie Sie sich vorbereiten.
Die ePrivacy-Verordnung wird die Cookie-Richtlinie von 2002 ablösen und ergänzt die DSGVO um spezifische Regeln für elektronische Kommunikation. Der aktuelle Entwurf verschärft die Anforderungen an Consent-Management deutlich.
Granulare Einwilligung wird Pflicht: Nutzer müssen für jede Tracking-Kategorie einzeln zustimmen können. Pauschale „Alles akzeptieren“-Buttons ohne gleichwertige Ablehnung werden unzulässig.
Browser-basiertes Consent: Der Entwurf sieht vor, dass Nutzer ihre Tracking-Präferenzen zentral im Browser hinterlegen können. Websites müssen diese Signale respektieren.
Härtere Strafen: Ähnlich wie bei der DSGVO drohen Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes bei Verstößen.
Prüfen Sie Ihre aktuelle Consent-Management-Plattform (CMP): Unterstützt sie granulare Kategorien? Ist die Ablehnung genauso einfach wie die Zustimmung? Werden Consent-Entscheidungen sauber dokumentiert?
Auditieren Sie Ihre Tracking-Implementierung: Welche Cookies und Tracker sind aktiv? Werden sie tatsächlich erst nach Einwilligung geladen? Nutzen Sie Server-Side-Tracking als datenschutzfreundliche Alternative?
Unternehmen, die jetzt auf First-Party-Daten und Privacy-by-Design setzen, werden langfristig bessere Datenqualität haben als solche, die sich auf Third-Party-Cookies verlassen. Der Trend ist klar: Weniger Tracking, dafür relevanteres.
Die ePrivacy-Verordnung ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zum Handeln. Wer jetzt seine Consent-Lösung und Tracking-Strategie überprüft, vermeidet teure Nachbesserungen und baut Vertrauen bei seinen Nutzern auf.