Barrierefreiheit im Web: Seit Juni 2025 Pflicht — und die meisten B2B-Websites sind nicht konform

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote nach WCAG 2.1 AA barrierefrei zu gestalten. Doch fast ein Jahr nach Inkrafttreten sind die meisten B2B-Websites noch nicht konform.

Wen betrifft es?

  • Online-Shops — fallen eindeutig unter die Regelung
  • Dienstleistungswebsites — sobald sie Verträge anbahnen oder abschließen
  • B2B-Portale — wenn sie Kunden oder Partnern Zugang zu Services bieten
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. Umsatz

Die häufigsten Verstöße

  • Fehlende Alt-Texte bei Bildern
  • Unzureichende Farbkontraste (unter 4.5:1)
  • Formulare ohne Labels und Fehlermeldungen
  • Navigation nicht per Tastatur bedienbar
  • Videos ohne Untertitel

Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor — sondern ein Vorteil

Barrierefreie Websites haben bessere Core Web Vitals, klarere Strukturen und sind besser für SEO optimiert. Bei muea ist Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 Bestandteil jedes Website-Projekts — kein teures Extra. Website-Check anfordern →


Barrierefreie Websites von muea →

← Zurück zum Blog