KI im B2B-Marketing: Wo Automatisierung wirklich Zeit spart — und wo sie schadet
ChatGPT für Content, KI für Ads, Automatisierung für alles? Ein nüchterner Blick auf das, was…
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Die DSGVO gilt seit 2018, doch die Zahl der Abmahnungen und Bußgelder steigt weiter. Allein 2025 wurden in Deutschland über 1.200 DSGVO-Bußgelder verhängt. Besonders häufig betroffen: Unternehmenswebsites mit vermeidbaren Fehlern.
Seit dem Urteil des LG München (2022) ist klar: Google Fonts dürfen nicht von Google-Servern eingebunden werden. Lösung: Fonts lokal hosten. Kostet 30 Minuten, spart potenzielle Abmahnungen.
Dark Patterns — der Akzeptieren-Button groß und grün, der Ablehnen-Link klein und grau — sind nicht DSGVO-konform. Lösung: Gleichwertige Buttons, keine vorausgewählten Checkboxen.
Formulardaten müssen verschlüsselt übertragen werden. HTTPS ist Pflicht — aber auch die Weiterleitung per E-Mail muss gesichert sein.
Jeder Dienst auf der Website muss in der Datenschutzerklärung aufgeführt sein — einschließlich Tracking-Tools, Chat-Widgets und eingebetteter Videos.
Google Analytics, Meta Pixel, HubSpot Tracking — all diese Tools dürfen erst nach expliziter Einwilligung geladen werden. Viele Websites laden sie trotzdem sofort.
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