BFSG: Was B2B-Websites zur Barrierefreiheit umsetzen müssen

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Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich für eine Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen in Deutschland. Viele B2B-Unternehmen haben die Frist verstreichen lassen – teils aus Unwissenheit, teils weil die Anforderungen unklar erschienen. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig, und die Zeit für unverbindliche Selbstverpflichtungen ist abgelaufen. Dieser Artikel erklärt, wen das BFSG betrifft, was technisch umzusetzen ist und wie Sie jetzt vorgehen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische European Accessibility Act (EAA)-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen – konkret für Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Die technische Grundlage bildet der WCAG-Standard (Web Content Accessibility Guidelines) in Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien legen fest, wie Inhalte im Web strukturiert, dargestellt und bedienbar sein müssen, damit assistive Technologien wie Screenreader oder Tastaturnavigation zuverlässig funktionieren.

Wen betrifft das BFSG?

Eine weit verbreitete Annahme lautet, das BFSG gelte nur für Unternehmen mit B2C-Ausrichtung. Das ist falsch. Das Gesetz richtet sich an Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – unabhängig davon, ob die Zielgruppe Endverbraucher oder Geschäftskunden sind.

Konkret betroffen sind unter anderem:

  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops (einschließlich B2B-Shops)
  • Banking- und Finanzdienstleistungs-Websites
  • Websites von Telekommunikationsanbietern
  • Elektronische Kommunikationsdienste
  • Self-Service-Portale und Kundenportale

Eine Ausnahmeregelung gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Sobald ein Unternehmen diese Schwelle überschreitet, greift das BFSG vollumfänglich – auch wenn die Website primär für Geschäftskunden konzipiert ist.

Was muss technisch umgesetzt werden?

Die WCAG 2.1 AA gliedert sich in vier Grundprinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis bedeutet das konkrete Anforderungen in verschiedenen Bereichen.

Wahrnehmbarkeit

  • Alle Bilder müssen aussagekräftige Alt-Texte tragen – insbesondere Grafiken mit inhaltlichem Gehalt
  • Videos benötigen Untertitel oder Transkripte
  • Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 betragen (für großen Text: 3:1)
  • Informationen dürfen nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden

Bedienbarkeit

  • Die gesamte Website muss per Tastatur navigierbar sein – ohne Maus
  • Interaktive Elemente benötigen einen sichtbaren Fokus-Indikator
  • Animationen und Bewegungen lassen sich deaktivieren
  • Seitentitel und Überschriften-Hierarchie sind klar strukturiert

Verständlichkeit

  • Die Sprache der Seite muss im HTML-Code deklariert sein (lang-Attribut)
  • Formulare benötigen klare, programmatisch verknüpfte Labels
  • Fehlermeldungen in Formularen beschreiben konkret, was falsch eingegeben wurde

Robustheit

  • HTML-Code muss valide sein, damit Screenreader ihn zuverlässig interpretieren können
  • ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) sind korrekt und konsistent eingesetzt

Checkliste: Das sollten Sie jetzt prüfen

Bevor Sie eine umfangreiche Überarbeitung beauftragen, lohnt sich eine erste Bestandsaufnahme mit kostenlosen Tools. Die folgenden Punkte decken die häufigsten Schwachstellen auf:

  • Automatisierter Scan: Tools wie WAVE, axe DevTools oder der Lighthouse-Bericht in Chrome DevTools identifizieren strukturelle Probleme innerhalb weniger Minuten
  • Kontrast-Check: Den Colour Contrast Analyser (von TPGi) auf alle Haupt-Textfarben anwenden
  • Tastaturnavigation: Navigieren Sie die eigene Website ausschließlich mit Tab, Shift+Tab, Enter und den Pfeiltasten – können Sie alle Funktionen erreichen?
  • Zoom-Test: Browser auf 200 % Zoom stellen – bricht das Layout oder gehen Inhalte verloren?
  • Screenreader-Simulation: Mit einem Screenreader-Simulator prüfen, was für Bilder vorgelesen wird
  • Formular-Labels: Jedes Eingabefeld benötigt ein sichtbares Label, das auch ohne visuelle Darstellung zugeordnet werden kann

Wichtig: Automatisierte Tools erfassen in der Regel nur 30 bis 40 Prozent der tatsächlichen Barrieren. Eine vollständige Prüfung erfordert zusätzlich manuelle Tests, idealerweise auch mit echten Nutzern assistiver Technologien.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Neben der technischen Umsetzung schreibt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor. Diese muss auf der Website öffentlich zugänglich sein und folgende Informationen enthalten:

  • Den aktuellen Konformitätsstatus (vollständig, teilweise oder nicht konform)
  • Eine Auflistung bekannter Ausnahmen und deren Begründung
  • Einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können
  • Ein Durchsetzungsverfahren für den Fall, dass gemeldete Barrieren nicht behoben werden

Die Erklärung ist kein einmaliges Dokument. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, wenn Barrieren behoben oder neue Inhalte hinzugefügt werden.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Das BFSG wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder durchgesetzt. Bei festgestellten Verstößen drohen Bußgelder – die Höhe liegt im Ermessen der Behörden und orientiert sich an Schwere und Unternehmensgröße. Zusätzlich können Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Unterlassungsansprüche geltend machen.

Ein oft übersehener Aspekt: Barrierefreiheit verbessert in vielen Fällen die allgemeine Usability und SEO-Performance. Klare Struktur, aussagekräftige Alt-Texte und eine solide HTML-Semantik kommen nicht nur Nutzern mit Einschränkungen zugute – sie wirken sich positiv auf Suchmaschinenrankings und Konversionsraten aus.

Fazit: Handeln, bevor es teuer wird

Das BFSG ist keine bürokratische Pflichtübung, sondern eine Chance, digitale Angebote grundlegend zu verbessern. Wer jetzt handelt, vermeidet rechtliche Risiken und gewinnt eine Website, die breiteren Nutzergruppen zugänglich ist und technisch auf solidem Fundament steht.

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Automatisierte Tools liefern einen schnellen Überblick; eine fundierte Prüfung sollte von erfahrenen Entwicklern begleitet werden, die sowohl die technischen Anforderungen als auch die spezifischen Inhalte Ihrer Website kennen.

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