Lokale SEO für B2B: Warum auch Nicht-Ladengeschäfte lokal optimieren sollten
Lokale SEO ist nicht nur für Restaurants und Friseure. Warum B2B-Dienstleister mit regionalem Einzugsgebiet massiv…
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Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich für eine Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen in Deutschland. Viele B2B-Unternehmen haben die Frist verstreichen lassen – teils aus Unwissenheit, teils weil die Anforderungen unklar erschienen. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig, und die Zeit für unverbindliche Selbstverpflichtungen ist abgelaufen. Dieser Artikel erklärt, wen das BFSG betrifft, was technisch umzusetzen ist und wie Sie jetzt vorgehen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische European Accessibility Act (EAA)-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen – konkret für Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Die technische Grundlage bildet der WCAG-Standard (Web Content Accessibility Guidelines) in Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien legen fest, wie Inhalte im Web strukturiert, dargestellt und bedienbar sein müssen, damit assistive Technologien wie Screenreader oder Tastaturnavigation zuverlässig funktionieren.
Eine weit verbreitete Annahme lautet, das BFSG gelte nur für Unternehmen mit B2C-Ausrichtung. Das ist falsch. Das Gesetz richtet sich an Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – unabhängig davon, ob die Zielgruppe Endverbraucher oder Geschäftskunden sind.
Konkret betroffen sind unter anderem:
Eine Ausnahmeregelung gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Sobald ein Unternehmen diese Schwelle überschreitet, greift das BFSG vollumfänglich – auch wenn die Website primär für Geschäftskunden konzipiert ist.
Die WCAG 2.1 AA gliedert sich in vier Grundprinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis bedeutet das konkrete Anforderungen in verschiedenen Bereichen.
lang-Attribut)Bevor Sie eine umfangreiche Überarbeitung beauftragen, lohnt sich eine erste Bestandsaufnahme mit kostenlosen Tools. Die folgenden Punkte decken die häufigsten Schwachstellen auf:
Wichtig: Automatisierte Tools erfassen in der Regel nur 30 bis 40 Prozent der tatsächlichen Barrieren. Eine vollständige Prüfung erfordert zusätzlich manuelle Tests, idealerweise auch mit echten Nutzern assistiver Technologien.
Neben der technischen Umsetzung schreibt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor. Diese muss auf der Website öffentlich zugänglich sein und folgende Informationen enthalten:
Die Erklärung ist kein einmaliges Dokument. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, wenn Barrieren behoben oder neue Inhalte hinzugefügt werden.
Das BFSG wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder durchgesetzt. Bei festgestellten Verstößen drohen Bußgelder – die Höhe liegt im Ermessen der Behörden und orientiert sich an Schwere und Unternehmensgröße. Zusätzlich können Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Unterlassungsansprüche geltend machen.
Ein oft übersehener Aspekt: Barrierefreiheit verbessert in vielen Fällen die allgemeine Usability und SEO-Performance. Klare Struktur, aussagekräftige Alt-Texte und eine solide HTML-Semantik kommen nicht nur Nutzern mit Einschränkungen zugute – sie wirken sich positiv auf Suchmaschinenrankings und Konversionsraten aus.
Das BFSG ist keine bürokratische Pflichtübung, sondern eine Chance, digitale Angebote grundlegend zu verbessern. Wer jetzt handelt, vermeidet rechtliche Risiken und gewinnt eine Website, die breiteren Nutzergruppen zugänglich ist und technisch auf solidem Fundament steht.
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Automatisierte Tools liefern einen schnellen Überblick; eine fundierte Prüfung sollte von erfahrenen Entwicklern begleitet werden, die sowohl die technischen Anforderungen als auch die spezifischen Inhalte Ihrer Website kennen.
Sie möchten wissen, wo Ihre Website steht? muea führt strukturierte Barrierefreiheits-Audits durch und begleitet die Umsetzung von WCAG 2.1 AA – von der Bestandsaufnahme bis zur zertifizierungsfähigen Erklärung zur Barrierefreiheit. Sprechen Sie uns an.